• Strategische Partnerschaft
  • Qualifizierte Zertifizierungsgesellschaft
  • Dienstleistungen für wertegebundene, öffentliche, freigemeinnützige und konfessionelle Einrichtungen

AZAV

Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung

Die proCum Cert ist akkreditiert als Fachkundige Stelle durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) für die Zertifizierung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen nach dem Recht der Arbeitsförderung (SGB III) in Verbindung mit der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV).

Charakterisierung

Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung bedürfen generell einer Zulassung, soweit sie nicht ausschließlich innerbetriebliche Maßnahmen durchführen. Das Erfordernis einer Träger- und Maßnahmenzulassung gilt für die beruflichen Weiterbildung wie auch für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, die mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gefördert werden (§45 SGB III). Das Vorliegen der Voraussetzungen ist im Einzelfall nach den komplexen Vorgaben zu prüfen. Hierbei können die Kunden auf die Erfahrung der proCum Cert zurückgreifen.

Zielsetzung

Durch die Zulassung als Träger der Arbeitsförderungen erlangt das Unternehmen/ die Bildungsinstitution die Berechtigung zur Teilnahme an Vergabeverfahren und Durchführung von Maßnahmen, die mittels Bildungsgutschein in Anspruch genommen werden können.

Die Zulassung von einzelnen Maßnahmen der Arbeitsförderung ist für folgende Fachbereiche möglich:

  • FB 1. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 Abs. 1 SGB III)
  • FB 2. ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 45 Abs. 4 SGB III)
  • FB 3. Maßnahmen zur Berufswahl und Berufsausbildung (Abschnitt 3 SGB III)
  • FB 4. Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung (Abschnitt 4 SGB III)
  • FB 6. Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (Abschnitt 7 SGB III)

Besondere Verfahrensaspekte

Die Zulassung als Träger wird für 5 Jahre ausgesprochen und jährlich überprüft, die Maßnahmezulassung erfolgt für 3 Jahre. Das Zulassungsverfahren beinhaltet eine Prüfung der Unterlagen und die Besichtigung der Räumlichkeiten und Ressourcen durch einen Auditor vor Ort. Feststellungen werden anhand einer standardisierten Checkliste getroffen. Zustimmungsvorbehalte bzw. die Mitwirkung der Bundesagentur für Arbeit ist in dem Verfahren zu berücksichtigen. 

Angebotserstellung

Maßgeblich für den Zertifizierungsaufwand ist u.a. die Anzahl der Mitarbeiter (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) und die Anzahl der Standorte. Die Kombination mit weiteren Regelwerken ist möglich.

Zur Erstellung eines individuellen Angebotes nutzen Sie bitte den Basisdatenbogen und senden Sie diesen ausgefüllt an unsere Geschäftsstelle. Herr Andreas Höft als Leiter der Fachkundigen Stelle wird sich im Anschluss mit Ihnen Verbindung setzen.